Gemäß der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW vom 07.04.2021 ist der Vereinssport weiterhin nur stark eingeschränkt erlaubt. Unter Beachtung der Hygienebestimmungen möchten jedoch auch wir langsam wieder mit dem Training starten. Sowohl das Training im Vollkontakt, als auch kontaktloses Training in unserem Dojo bleibt weiterhin untersagt. Wir haben von der Stadt Altena jedoch Nutzungszeiten für den Sportplatz am Sportzentrum Pragpaul zugewiesen bekommen und wollen diese selbstverständlich auch nutzen. Natürlich wissen wir, dass wir ohne Kontakt und draußen kein Vollwertiges Judo-Training anbieten können, wir möchten jedoch zumindest wieder ein allgemeines Fitness- und Bewegungsangebot schaffen und unseren Vereinsmitgliedern so die Möglichkeit geben, wieder gemeinsam Sport zu treiben.Die vorläufigen Trainingszeiten lauten wie folgt: WochentagUhrzeitTrainingsgruppeTrainingsort Montag 18:00 - 19:00 Uhr Jugendliche über 14 Jahre und Erwachsene(Einzelpersonen, bzw. Personen aus einem Haushalt mit 5m Abstand!) Sportzentrum Pragpaul(Treffpunkt: Parkplatz des Sportzentrums) Donnerstag 18:00 - 19:00 Uhr Kinder 10-14 Jahre (einschließlich)(Gruppentraining, bis zu 10 Teilnehmer je Gruppe) Sportzentrum Pragpaul(Treffpunkt: Parkplatz des Sportzentrums) Das Training der Kindergruppe werden wir schrittweise auf auf jüngere Altersgruppen ausweiten. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir aufgrund der spieziellen Bedingungen nicht sofort im Vollbetrieb starten können. Wir bitten alle Trainingsteilnehmer, dem Wetter angemessene Trainingskleidung anzuziehen und bereits in Sportkleidung zum Training zu erscheinen (die Umkleiden können nicht genutzt werden), eine telefonische Anmeldung bis spätestens 16:00 Uhr am Trainingstag unter +49 (0) 171 / 5364260 ist auch weiterhin erforderlich. Der erste Trainingstag nach deiser Regelung ist Donnerstag, der 18.03.2021. Die allgemein gültigen Regeln bzgl. hygiene und gesundheitsschutz gelten natürlich auch weiterhin. Grundlage dieser Öffnungsschritte ist die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 07.04.2021, diese kann unter nachfolgendem Link (Abruf: 08.04.2021) eingesehen werden: Coronaschutzverordnung NRW