Aufgrund der Änderungen der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW passen auch wir unser Hygienekonzept weiterhin an. Ab sofort gelten die im folgenden genannten Regelungen für unseren gesamten Trainingsbetrieb. Die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken außerhalb der Mattenfläche bleibt bestehen. Neu ist ab sofort die 2G+-Regelung. Eine Teilnahme am Training bzw. ein längerer Aufenthalt in unserem Dojo ist somit weiterhin nur möglich mit: vollständiger Impfung mit entsprechender Wartezeit (mit Nachweis), oder vollständiger Genesung von einer Covid 19 Infektion (mit Nachweis), und negativem Test aus einer offiziellen Teststelle nicht älter als 24h (mit Nachweis)* Wir bitten aufgrund der aktuellen Trainings- und Trainersituation auch weiterhin um Anmeldung (telefonisch, SMS, o.ä.) bis spätestens 15:30 am Trainingstag. gründliches Händewaschen unmittelbar nach betreten des Dojos Die Einbahnstraßenregelung und die Sperrung der Umkleidekabinen sind aufgehoben. Wir bitten jedoch unbedingt darum, die Abstände zwischen den einzelnen Gruppen weiterhin einzuhalten. d.h. das Teilnehmer späterer Gruppen unbedingt so früh erscheinen müssen, dass sie die Umkleide vor Trainingsende der vorherigen Gruppen wieder verlassen haben und in den Wartebereich gewechselt haben können. Wichtiger Hinweis zu Schultestungen: Auch Schülerinnen und Schüler müssen einen Nachweis über den negativen Test im Rahmen der Schultestungen vorlegen. Die Schulen sind verpflichtet, diesen Nachweis auf Wunsch auszustellen Zur besseren Überischt über die 2G+-Regelungen hat der Landessportbund NRW auf seiner Seite eine Orientierungshilfe veröffentlicht, welche unter dem folgenden Link abgerufen werden kann. Orientierungshilfe Sportbetrieb Grundlage dieses Hygienekonzepts ist die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in der ab dem 30.12.2021 gültigen Fassung. Diese kann über folgenden Link (abgerufen am 09.01.2022) eingesehen werden.Corona-Schutzverordnung NRW