Mit Inkrafttreten der Corona-Schutzverordnung für das Land NRW am 01.09.2020 ist auch das Training von Kontaktsportarten in geschlossenen Räumen für Gruppen von bis zu 30 Personen erlaubt, sofern die Vereine entsprechende Hygienekonzepte vorlegen. Das nachfolgende Hygienekonzept wurde zuletzt am 11.09.2020 überarbeitet. Hygienekonzept des Budo-Club Altena e.V. (Stand: 11.09.2020): Neben den allgemeingültigen und selbstverständlichen Regelungen, dass Trainingsteilnehmer bei Erkältungssymptomen wie Husten, Schnupfen, Halssschmerzen u.ä. nicht zum Training kommen, sondern sich zu Hause auskurieren, gelten bis auf Weiteres die folgenden Ergänzungen. In unserem Dojo muss aktuell ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Dieser darf nur während des Trainings auf der Hauptmatte abgelegt werden. Eltern und Begleitpersonen dürfen sich zur Zeit nicht im Dojo aufhalten. Ausnahme ist lediglich zum Bringen oder Abholen der Kinder, die Maskenpflicht gilt natürlich auch hier. Die Teilnahme am Training ist nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung möglich. Wir bitten darum, dass sich Teilnehmer aller Trainingsgruppen bis spätestens 16:00 Uhr am Trainingstag bei den jeweiligen Trainern anmelden. Gäste und Interessierte melden sich bitte unter +49 (0) 171 / 5364260 an. Um vermeidbare Begegnungen zwischen den Teilnehmern verschiedener Gruppen zu minimieren, gelten zur Zeit andere Laufwege als üblich. Trainingsteilnehmer betreten das Dojo wie üblich durch den Haupteingang, begeben sich dann aber über die kleine Aufwärmmatte zunächst in einen Wartebereich, bzw. in die Toilettenräume zum Händewaschen und danach wieder zurück in den Wartebereich. Von dort werden die Trainingsteilnehmer dann jeweils von den Trainern auf die Matte gerufen.Wichtig: Bitte spätestens 10 Minuten vor Trainingsbeginn eintreffen, damit die vorherigen Gruppen das Dojo anschließend zügig und ohne Begegnungsverkehr verlassen können!Verlassen wird das Dojo nach dem Training auf gewohntem Wege. In den Toilettenräumen darf sich jeweils nur eine Person aufhalten, dies gilt auch beim Händewaschen. Ggf. können Mädchen zum Händewaschen (Wichtig: Nur zum Händewaschen!) auch die Waschbecken im Toilettenraum der Jungs benutzen und umgekehrt. Nicht-Vereinsmitglieder, die an einem Training teilnehmen möchten, müssen zu Beginn einen Hygienefragebogen ausfüllen. Da unsere Umkleiden aktuell gesperrt sind, kommen alle Trainingsteilnehmer bitte bereits in Sportkleidung bzw. im Gi zum Training. Natürlich gilt trotzdem, dass der Gi stets sauber und frei von unangenehmen Gerüchen zu sein hat. Wir empfehlen, einen Trainingsanzug o.ä. über dem Gi zu tragen. Dies ist insbesondere nach dem Training sinnvoll um Abends nicht in verschwitzer Kleidung draußen sein zu müssen. Besondere Hinweise für Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten: Reiserückkehrer aus Gebieten, die vom RKI als Corona-Risikogebiet eingestuft werden, dürfen erst 14 Tage nach der Rückkehr wieder am Training teilnehmen. Grundlage dieses Konzepts ist die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 01.09.2020, diese kann unter nachfolgendem Link (Abruf: 01.09.2020) eingesehen werden: Coronaschutzverordnung NRW