Aufgrund der Lockerungen durch die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW passen auch wir unser Hygienekonzept weiterhin an. Ab sofort gelten die im folgenden genannten Regelungen für unseren gesamten Trainingsbetrieb.Bitte beachten Sie den Nachtrag zum Training während der NRW-Herbstferien am Ende des Artikels! Die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken außerhalb der Mattenfläche bleibt bestehen. Auch bestehen bleibt die bereits gültige 3G-Regelung. Eine Teilnahme am Training bzw. ein längerer Aufenthalt in unserem Dojo ist somit weiterhin nur möglich mit: negativem Test aus einer offiziellen Teststelle nicht älter als 48h (mit Nachweis); ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der regelmäßigen Schultestungen allgemein als getestet gelten (bei Schülern am 15 Jahren dient der Schülerausweis als Testnachweis)* vollständiger Impfung mit entsprechender Wartezeit (mit Nachweis) vollständiger Genesung von einer Covid 19 Infektion (mit Nachweis) Wir bitten aufgrund der aktuellen Trainings- und Trainersituation auch weiterhin um Anmeldung (telefonisch, SMS, o.ä.) bis spätestens 15:30 am Trainingstag. gründliches Händewaschen unmittelbar nach betreten des Dojos Die Einbahnstraßenregelung und die Sperrung der Umkleidekabinen sind aufgehoben. Wir bitten jedoch unbedingt darum, die Abstände zwischen den einzelnen Gruppen weiterhin einzuhalten. d.h. das Teilnehmer späterer Gruppen unbedingt so früh erscheinen müssen, dass sie die Umkleide vor Trainingsende der vorherigen Gruppen wieder verlassen haben und in den Wartebereich gewechselt haben können. Wichtiger Nachtrag zum Training in den NRW-Herbstferien: In den NRW-Herbstferien benötigen auch Schülerinnen und Schüler, die sonst aufgrund der regelmäßigen Schultestungen als getestet gelten, einen aktuellen (nicht älter als 24h) Testnachweis oder einen gültigen Impf- oder Genesungsnachweis.Für Personen unter 18 sind die Schnelltest in den Testzentren ("Bürgertests") auch weiterhin kostenlos! Grundlage dieses Hygienekonzepts ist die Corona-SChutzverordnung des Landes NRW in der ab dem 08.10.2021 gültigen Fassung. Diese kann über folgenden Link (abgerufen am 11.10.2021) eingesehen werden.Corona-Schutzverordnung NRW