Aufgrund einer Änderung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW am 21.06.2021 ist ein Training bei uns ab sofort wieder nur mit dem Nachweis eines negativen Coronatests, einer vollständigen Impfung oder der Genesung möglich. Somit gelten für unseren Trainingsbetrieb nun wieder die nachfolgenden Regeln. Wir bieten derzeit nur Training für unsere Vereinsmitglieder an, für Interessierte führen wir Wartelisten, die wir in Kürze abarbeiten werden. Training nur mit bestätigtem, negativen Test aus einer offiziellen Teststelle (Testzentrum, Schule, etc.), nicht älter als 48h (mit Nachweis); oder mindestens 14 Tage nach vollständiger Impfung (mit Nachweis); oder: vollständige Genesung von einer Corona-Infektion (mit Nachweis) Training nur nach telefonischer Voranmeldung "Einbahnstraßen"-Regelung mit Wartezone im Dojo Händewaschen nach Betreten des Dojos Maskenpflicht bis zum Betreten der Matte Umkleiden bleiben weiterhin gesperrt Kein Training bei Erkältungs-/Grippe- oder anderen Krankheitssymptomen Grundlage dieser Öffnungsschritte ist die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 24.06.2021, diese kann über folgenden Link (Abruf: 28.06.2021) eingesehen werden. Coronaschutzverordnung NRW